whatsApp gehört nicht an Schulen

Wieder und wieder weisen Datenschützer und Datenschutzbehörden auf die grundsätzliche Problematik von WhatsApp hin; früher schon auf datenschutzbeauftragter-info.de, zuletzt golem.de:

…Es sei also unzulässig, wenn Lehrer Whatsapp benutzen, um mit ihren Schülern oder auch den Eltern zu kommunizieren. Die Kommunikation mit Schülern oder Eltern sollte stattdessen über eine schulische E-Mail-Adresse erfolgen.

Davon abgesehen gelten für Lehrer ähnliche Bedenken wie für Ärzte. Als Berufsgeheimnisträger dürfen sie grundsätzlich kein Whatsapp benutzen.

Begründet ist dies unter anderem (!) mit dem Mechanismus, daß sämtliche  Kontakte, die auf dem Smartphone gespeichert sind, an WhatsApp / Facebook weitergeleitet werden und Facebook mittlerweile wieder Metadaten von WhatsApp verwendet und im US amerikanischen Datawarehouse verarbeitet.

Worum geht es hauptsächlich:

  • sämtliche EMail Adressen und Telefonnummern aus dem lokalen Adreßbuch werden ohne Zustimmung der Betroffenen auf amerikanische Server kopiert und dort von Facebook ausgewertet
  • sämtliche Kommunikations-Metadaten werden ausgewertet
  • durch Gruppenzwänge werden Einzelpersonen gezwungen, diese Software mit allen Nebenfolgen einzusetzen
  • wer datenschutzrechtliche Bedenken hat, wird aus Gruppenkommunikationen ausgeschlossen
  • es ist ungeklärt, welches rechtliche Vertragsverhältnis Minderjährige mit dem amerikanischen Mutterkonzern eingehen und ob dies überhaupt statthaft ist


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